Praxis für Psychotherapie 

Dipl.-Psych. Katharina Moke


Informationen

Erstkontakt

Ein Erstgespräch, die sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde, kann in der telefonischen Sprechzeit der Praxis vereinbart werden. Die Zeiten der aktuellen telefonischen Erreichbarkeit erfahren Sie stets auf dem Anrufbeantworter der Praxis.

Das Erstgespräch dient einer ersten diagnostischen Abklärung sowie Prüfung eines Behandlungsbedarfes sowie ggf. alternativer Unterstützungsmöglichkeiten (Präventionsangebote, Ehe-, Paar-, Familienberatung, Rehabilitation, stationäre Behandlung).

Bei dringendem Behandlungsbedarf kann im Sinne einer Krisenintervention eine Akutbehandlung im Umfang von 12 Sitzungen durchgeführt werden.

Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Krankenversichertenkarte mit.
Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

 

Psychotherapieantrag und Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenkasse (GKV):  Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer krankheitswertigen Störung. Im Rahmen von max. 4 probatorischen Sitzungen wird geprüft, ob das vom Psychotherapeuten angebotene Therapieverfahren geeignet ist, ob die Motivation ausreicht und vor allem, ob eine tragfähige psychotherapeutische Beziehung zwischen Patient und Therapeut entsteht. Die Aufnahme einer anschließenden Therapie ist an ein Antragsverfahren ggf. unter Einbezug eines Gutachters bei Ihrer Krankenkasse gebunden.

Private Krankenkassen (PKV)/ Andere Kostenträger (z.B. Berufsgenossenschaft, Beihilfe): In der Regel werden die Kosten übernommen. Zur Absicherung einer Kostenübernahme sind jedoch die konkreten Versicherungsbedingungen entscheidend. Eine vorherige Nachfrage beim Kostenträger ist zu empfehlen.

Selbstzahler:  Eine private Abrechnung ist an keine Voraussetzungen gebunden und kann jederzeit erfolgen. Das Honorar  wird gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) vereinbart.

 

 

Allgemeine Informationen

Wichtige Begrifflichkeiten:

 

  • "Diplom-Psychologe“ (Dipl.-Psych.) ist eine Person, die das Studium der Psychologie mit einer Diplom-Prüfung abgeschlossen hat.
  • „Psychologischer Psychotherapeut“ ist ein Diplom-Psychologe oder Master of Science (MSc), der durch eine mehrjährige psychotherapeutische Ausbildung die Approbation (staatliche Anerkennung) erhalten hat und berufsrechtlich anerkannt ist. Laut Psychotherapeutengesetz (PsychThG, §1, Abs. 1) gilt: "Die Bezeichnung "Psychotherapeut" oder "Psychotherapeutin" darf von anderen Personen als Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht geführt werden."
  • "Heilpraktiker für Psychotherapie" ist eine Person, die auf Grundlage des Heilpraktiker-Gesetztes (HPG) die Erlaubnis zur Ausübung von Psychotherapie besitzt.
  • „Facharzt für Psychiatrie“, häufig auch zusätzlich ausgebildet in Psychotherapie, behandelt Patienten mit seelischen und Geisteskrankheiten ausschließlich oder überwiegend medikamentös.
  • „Neurologe“ ist ein „Facharzt für Neurologie“ (Nervenheilkunde); dieses Fachgebiet beschäftigt sich mit den körperlichen Erkrankungen des Gehirns und des Nervensystems.


hilfreiche Links zum Thema "Psychotherapie":

https://bptk.de/patient-innen/
www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/unterschied-psychotherapeut-psychologe-psychiater/
www.deutschepsychotherapeutenvereinigung.de/patienten/allgemeine-informationen/